Organisation des Kärntner Gemeindebundes
Der Kärntner Gemeindebund ist eine Vereinigung auf freiwilliger Basis. Ihm gehören sämtliche Gemeinden unseres Bundeslandes (ausgenommen die Landeshauptstadt und die Statutarstadt Villach) an. Der Kärntner Gemeindebund hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Klagenfurt.
Die Verbandsorgane sind:
- die Landesversammlung
- der Landesvorstand
- das Präsidium
- die Präsidenten
- der Landesgeschäftsführer
- die Rechnungsprüfer und
- das Schiedsgericht.
Die Landesversammlung:
Stimmberechtigte Teilnehmer der Landesversammlung sind die ordentlichen Mitglieder. Sie entsenden in dieselbe für je zehn angefangene Mitglieder des Verwaltungsbezirkes je einen Delegierten.
Die Delegierten sind von den Parteien, die in mehr als zwei Gemeinden bei den allgemeinen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen Wahlvorschläge eingebracht haben und zumindest einen Bürgermeister stellen, nach Maßgabe des Verhältniswahlrechtes im jeweiligen Verwaltungsbezirk zu nominieren. Maßgeblich für die Ermittlung des Vertretungsanspruchs im jeweiligen Bezirk ist die Anzahl der Bürgermeister im Verwaltungsbezirk.
Darüber hinaus genehmigt die Landesversammlung ua. die Rechnungsabschlüsse und obliegt dieser der Beschluss der Statuten des Verbandes.
Der Landesvorstand:
Der Landesvorstand ist das leitende Organ des Verbandes. Er steht unter dem Vorsitz des 1. Präsidenten und besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Er ist von den Delegierten im Rahmen der ordentlichen Landesversammlung nach dem Verhältniswahlrecht und den Nominierungen der anspruchsberechtigten Parteien zu bestellen.
Ihm gehören folgende Mitglieder an:
1. PRÄSIDENT:

Bgm. Günther VALLANT
(Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud)
2. PRÄSIDENT

Bgm. Christian POGLITSCH
(Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See)
3. PRÄSIDENT

Bgm. Ing. Gerhard ALTZIEBLER
(Gemeinde Fresach)

Bgm. Mag. Stefan DEUTSCHMANN
(Marktgemeinde Grafenstein)

Bgm. Manfred FLEIßNER
(Gemeinde Kleblach-Lind)

Bgm. Peter GRABNER
(Marktgemeinde Metnitz)

Bgm. Josef HALLER
(Gemeinde Ferndorf)

Bgm. Thomas KRAINZ
(Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See)

LAbg. Bgm. Marika LAGGER-PÖLLINGER
(Gemeinde Lendorf)

Bgm. Karl LESSIAK
(Gemeinde Reichenau)

Bgm. ÖkR Josef MÜLLER
(Marktgemeinde Griffen)

LAbg. Bgm. Josef OFNER
(Marktgemeinde Hüttenberg)

Bgm. Franz PFALLER
(Marktgemeinde Maria Saal)

LAbg. Bgm. Ronny RULL
(Gemeinde St. Stefan im Gailtal)

Bgm. Markus SALCHER
(Marktgemeinde Kirchbach)

Bgm. Bernhard SADOVNIK - kooptiert
(Gemeinde Globasnitz)
Präsidium:
Die engere Geschäftsführung des Verbandes obliegt dem Präsidium. Dem Präsidium gehören an
a) der 1. Präsident,
b) der 2. Präsident und
c) der 3. Präsident.
Die drei Präsidenten vertreten in ihren Referatsbereichen den Verband nach außen, wobei der 1. Präsident dessen Geschäfte leitet und die Beschlüsse des Präsidiums, des Landesvorstandes und der Landesversammlung vollzieht.
Landesgeschäftsführer:
Die laufenden Geschäfte sind durch einen Geschäftsführer unter Aufsicht und Anweisung des Präsidenten zu besorgen. Der Geschäftsführer ist berechtigt, an allen Sitzungen der Verbandsorgane mit beratender Stimme teilzunehmen. Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle, welche mit dem erforderlichen Personal und den erforderlichen sachlichen Einrichtungen auszustatten ist.
Rechnungsprüfer:
Die Landesversammlung bestellt für die Dauer der Funktionsperiode des Landesvorstandes drei Rechnungsprüfer, die nicht gleichzeitig Mitglieder des Landesvorstandes sein dürfen. Die Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung des Verbandes im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutenmäßige Verwendung der Mittel zu prüfen nd der Landesversammlung zu berichten.
Schiedsgericht:
Das Schiedsgericht besteht aus dem von der Landesversammlung bestellten ständigen Vorsitzenden und seinem Stellvertreter und aus zwei Beisitzern, die aus dem Verwaltungsbezirk gestellt werden, dem die streitenden Parteien angehören.