Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Kärntner Gemeindebund ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idg zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kaerntner-gemeindebund.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Kärntner Gemeindebund ist bemüht seine Website gemäß der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) zu betreiben.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Beispiele:

  1. Für manche Bilder kann der Alternativtext fehlen, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist.
  2. Eingebettete Elemente aus Sozialen Medien (Facebook, Flickr, Instagram, Youtube etc.), welche auf der Seite eingebunden sind, werden für die Anzeige von Bildern und aufgezeichneten Videos aus externen Quellen verwendet. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllt diese die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien nicht. Unsere Videos werden auf der Video-Plattform „Youtube“ gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.
  3. Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind leider nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Dezember 2023 aufgrund einer durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte und Services auf unserer Website werden laufend verbessert und erweitert. Dabei ist uns die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für jede Person ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern bzw. Sie Probleme finden, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Ihre Nachricht senden Sie uns bitte mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.kaerntner-gemeindebund.at“ an gemeindebund@kaerntner-gemeindebund.at

Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die Links der betroffenen Seiten oder Dokumente an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten wenden. Die Gleichbehandlungsstelle nimmt über das gleichbehandlung@ktn.gv.at oder per Post (Gleichbehandlungsstelle Kärnten, Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt Beschwerden  entgegen.

Die Beschwerden werden von der Gleichbehandlungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

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