Service
Hier finden Sie Informationen für Gemeindemandatar:innen, unser Rundschreiben-Archiv,
unsere Musterdatenbank und eine Gemeindeliste mit offiziellen Kontaktdaten.
Sie interessieren sich für ein kommunales Amt oder sind bereits in der Kommunalpolitik tätig? Dann sind Sie in dieser Rubrik richtig! Hier erhalten Sie die wichtigsten Grundinformationen über:
- Bezüge (bzw. Entlohnungsmöglichkeiten)
- Sozialversicherung
- Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Bezüge:
Bürgermeister
Ab 01. Jänner 2023 gelten folgende Bezugsansätze für die Kärntner Bürgermeister:innen (Bruttowerte):
Kategorie | Gemeindegrößenklasse | Monatlicher Bezug |
1 | Gemeinde bis 1.000 Einwohner | 3.331,00 Euro |
2 | Gemeinde mit 1.001 bis 1.500 Einwohnern | 3.776,80 Euro |
3 | Gemeinde mit 1.501 bis 2.000 Einwohnern | 3.818,20 Euro |
4 | Gemeinde mit 2.001 bis 2.500 Einwohnern | 4.261,70 Euro |
5 | Gemeinde mit 2.501 bis 3.000 Einwohnern | 4.303,20 Euro |
6 | Gemeinde mit 3.001 bis 3.500 Einwohnern | 4.613,00 Euro |
7 | Gemeinde mit 3.501 bis 4.000 Einwohnern | 4.751,60 Euro |
8 | Gemeinde mit 4.001 bis 4.500 Einwohnern | 4.792,90 Euro |
9 | Gemeinde mit 4.501 bis 5.000 Einwohnern | 4.917,50 Euro |
10 | Gemeinde mit 5.001 bis 7.000 Einwohnern | 5.072,50 Euro |
11 | Gemeinde mit 7.001 bis 8.000 Einwohnern | 5.214,50 Euro |
12 | Gemeinde mit 8.001 bis 9.000 Einwohnern | 5.221,20 Euro |
13 | Gemeinde mit 9.001 bis 10.000 Einwohnern | 5.289,50 Euro |
14 | Gemeinde mit 10.001 bis 15.000 Einwohnern | 7.443,70 Euro |
15 | Gemeinde mit 15.001 bis 20.000 Einwohnern | 7.606,30 Euro |
16 | Gemeinde mit über 20.000 Einwohnern | 8.166,50 Euro |
Zusätzlich zu den monatlichen Bezügen gebühren den Bürgermeister:innen weiterhin Sondernzahlungen in den Monaten März, Juni, September und Dezember.
Gemeindevorstandsmitglieder ohne Referate
Den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Gemeindevorstandes gebührt das für Mitglieder des Gemeinderates festgelegte Sitzungsgeld für jede Sitzung des Gemeindevorstandes, an der sie als Mitglied oder Ersatzmitglied teilgenommen haben, im doppelten Ausmaß.
Wurden Beschlüsse nach § 69 ABs. 4, 5 oder 6 gefasst, gebührt Mitgliedern des Gemeindevorstandes die mit Referaten bedacht wurden, ausgenommen dem Bürgermeister, ein monatlicher Bezug.
In Gemeinden mit einer Referatsaufteilung auf alle Vorstandsmitglieder
Wurden die Aufgaben auf alle Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt, beträgt dieser Bezug in den Gemeinden:
mit 3.001 bis 5.000 Einwohnern | 890,40 Euro |
mit 5.001 bis 10.000 Einwohnern | 963,60 Euro |
mit 10.001 bis 20.000 Einwohnern | 1.606,90 Euro |
mit mehr als 20.000 Einwohnern | 2.335,80 Euro |
In Gemeinden mit einer Referatsaufteilung auf einzelne Vorstandsmitglieder
Wurden Aufgaben auf einzelne Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt, beträgt der Bezug der Gemeindevorstandsmitglieder, die über Referate verfügen, in Gemeinden:
mit bis zu 2.500 Einwohnern | 908,70 Euro |
mit 2.501 bis 5.000 Einwohnern | 1.297,70 Euro |
mit 5.001 bis 10.000 Einwohnern | 1.445,50 Euro |
Sitzungsgeld Generalmitglieder:
Den Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse gebührt, soweit sie nicht Anspruch auf einen monatlichen Bezug aufgrund einer Referatsaufteilung oder als Bürgermeister haben, ein durch Verordnung des Gemeinderates festzulegendes Sitzungsgeld.
Das Sitzungsgeld der Mitglieder des Gemeinderates muss sich nunmehr innerhalb folgender Grenzen bewegen:
- in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern zwischen 80,10 Euro und 194,70 Euro
- in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zwischen 183,00 und 297,50 Euro
Sozialversicherung
Kranken- und Unfallversicherung
Bürgermeister, Mitglieder des Gemeindevorstandes und Mitglieder des Gemeinderates sind gemäß § 1 Abs. 1 Z 10 lit. b Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG, 200/1967) pflichtversichert.
Sofern ein weiteres Einkommen vorliegt, das eine Pflichtversicherung nach diesem oder einem anderen Sozialversicherungsgesetz (ASVG, GSVG, BSVG) begründet, tritt eine Mehrfachversicherung ein. Sowohl für den Bezug als Mandatar, als auch für das nicht öffentliche Einkommen sind Beiträge in der Kranken- und Unfallversicherung jeweils bis zur Höchstbeitragsgrundlage (2023: 5.850,00 Euro) zu entrichten.
Bei Mandataren, deren monatliche Entschädigung die Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 Euro) nicht übersteigt, liegt keine Versicherungspflicht vor (weiterhin jedoch bei Beamten und Vertragsbediensteten-Neu, da die Beitragsgrundlagen nicht nach dem B-KUVG zusammengerechnet werden!).
Pensionsversicherung
Bürgermeister haben gemäß § 11 K-BG 1997 11,75 Prozent ihrer monatlichen Bezüge und Sonderzahlungen im Vorhinein an die Gemeinde zu entrichten.
Die Gemeinde hat gemäß § 12 K-BG 1997 an den Pensionsversicherungsträger, der aufgrund der ausgeübten Erwerbstätigkeit zuständig ist oder aufgrund der zuletzt ausgeübten Erwerbstätigkeit zuständig war, einen Anrechnungsbeitrag zu leisten.
Der Anrechnungsbeitrag beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage gemäß § 11 K-BG 1997 (monatliche Bezüge und anteilsmäßige Berücksichtigung der Sonderzahlungen) und ist monatlich, halbjährlich oder jährlich an den Pensionsversicherungsträger zu leisten.
Die Beitragsleistung muss spätestens am letzten Tag des Kalendermonats, Kalenderhalbjahres oder Kalenderjahres erfolgen.
Auf Bürgermeister, die sich in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis befinden (Beamte) sind die Pensionsbestimmungen des K-BG 1997 nicht anzuwenden.
Für Detailfragen steht ihnen die Landesgeschäftsstelle des Kärntner Gemeindebundes gerne zur Verfügung!
Rundschreiben 2023
01_Schwellenwerteverordnung 2023
02_Katzenkastrationsprojekt 2023
03_Schwellenwerteverordnung 2023 – Erlassung
05_Herkunftskennzeichnung Speisen
07_Vorgehensweise bei Adelsnamen – Information
08_Fundwesen; ABGB; Fundrechts-Novelle 2023
10_Schwellenwerteverordnung – bis 31.12.2023
11_Information Finanzlage Gemeinden 2023
Rundschreiben 2022
01_Neues Erscheinungsbild Kärntner Gemeindebund
02_Bezüge und Sitzungsgelder für Bürgermeister und Mandatare
03_Corona_Information GB XXXVII – Kritische Infrastrukutur
04_Mittel für kommunale Impfkampagnen
05_Corona_Information GB XXXVIII – Kontaktpersonen
07_Corona_Information GB XXXIX – COVID-19-BMV
08_Ukraine – Besuch von KBBE und Schulen
09_Corona_Information GB XXXX – COVID-19-BMV – 1. und 2. Novelle
10_Gemeindehaushaltsdatenerhebung
11_Corona_Information GB XXXXI – 2. COVID-19-BMV
12_Energielieferverträge Kelag
14_Abgabenänderungsgesetz – Änderungen
15_Infoschreiben Kärnten Bonus 2022 Gemeinden
16_Kärnten Bonus 2022_Ergänzung – Richtlinien
17_Straßenbeleuchtung rechtliche Implikationen
18_Beschaffungsvorgänge Strombezug der Kärntner Gemeinden
Rundschreiben 2021
02_Impfplan 80+_ergänzende Information
05_Information Bundeshilfspaket II gemeindeweise
06_Corona_Informationen GB XXVI – 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
06_FFP2-Maskenpflicht und Tests
07_Projekt Schwerpunktregion Bioökonomie_Kreislaufwirtschaft
08_FFP2 Masken für Einkommensschwache
09_Pauschalentschädigung Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2021
10_Corona_Informationen GB XXVII – 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
11_Pauschalentschädigung Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2021 – Ergänzende FAQs
13_Bezüge Bgm im Hinblick auf den Funktionsperiodenwechsel
14_Konstituierende GR-Sitzung_Informationen
15_Konstituierende GR-Sitzung_Ergänzung
16_Freiwillige Pensionsvorsorge für Bürgermeister
17_Konstituierende Sitzung Gemeindeverbände
18_Corona_Informationen GB XXVIII – COVID-19-Öffnungsverordnung
19_Veranlagungsformen‐Verordnung 2021
20_Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr
21_Energiepreise – aktuelle Tarifgestaltung der KELAG und vergaberechtliche Information
22_Bezüge Gemeindevorstand Klarstellung
23_Neuerungen in der Kärntner Bauordnung
24_Fertigungsklauseln Gemeinde 2021
25_Sozialpartnereinigung_Besoldungsreform
26_Pflegenahversorgung – Community Nursing
27_Corona_Informationen GB XXIX – Infos zum Schulstart
28_Standortdatenbank – Zentrale Anlaufstelle
29_Corona_Informationen GB XXX – Veranstaltungen
30_AufgrabungsGIS bringt Gemeinden massive Vorteile
31_Corona_Informationen GB XXXI – 3G am Arbeitsplatz
32_Corona_Informationen GB XXXII – 2.Novelle_3.COVID-19-MV
33_Corona_Informationen GB XXXIII – Schulraumüberlassung
34_Kettenbriefe und dubiose Förderansuchen
35_Corona_Informationen GB XXXIV – 5. COVID-SchuMV, 2. Kärntner ZusatzmaßnahmenVO
36_Corona_Informationen GB XXXV – 5. COVID-NotMV
37_Umfrage Leitbild Kärntner Gemeindebund
Kärntner Gemeindeblatt 2023
Kärntner Gemeindeblatt #1 2023
Kärntner Gemeindeblatt #2 2023
Kärntner Gemeindeblatt #3 2023
Kärntner Gemeindeblatt #4 2023
Kärntner Gemeindeblatt #5 2023
Kärntner Gemeindeblatt 2022
Kärntner Gemeindeblatt #1 2022
Kärntner Gemeindeblatt #2 2022
Kärntner Gemeindeblatt #3 2022
Kärntner Gemeindeblatt #4 2022
Kärntner Gemeindeblatt #5 2022
Kärntner Gemeindeblatt 2021
Kärntner Gemeindeblatt #1 2021
Kärntner Gemeindeblatt #2-3 2021
Kärntner Gemeindeblatt #4 2021
Kärntner Gemeindeblatt #5-6 2021
Kärntner Gemeindeblatt 2020
Kärntner Gemeindeblatt #1 2020
Kärntner Gemeindeblatt #2 2020
Kärntner Gemeindeblatt #3 2020
Kärntner Gemeindeblatt #4 2020
Kärntner Gemeindeblatt #5 2020
Kärntner Gemeindeblatt #6 2020
Kärntner Gemeindeblatt 2019
Kärntner Gemeindeblatt #1 2019
Kärntner Gemeindeblatt #2 2019
Kärntner Gemeindeblatt #3-4 2019
Kärntner Gemeindeblatt #5 2019
Kärntner Gemeindeblatt #6 2019
Kärntner Gemeindeblatt 2018
Kärntner Gemeindeblatt #1 2018
Kärntner Gemeindeblatt #2 2018
Kärntner Gemeindeblatt #3 2018
Kärntner Gemeindeblatt #4 2018
Kärntner Gemeindeblatt #5 2018
Kärntner Gemeindeblatt #6 2018
Kärntner Gemeindeblatt 2017
Kärntner Gemeindeblatt #1 2017
Kärntner Gemeindeblatt #2 2017
Kärntner Gemeindeblatt #3 2017
Kärntner Gemeindeblatt #4 2017