Ertragsanteilvorschüsse Februar 2025
Kärnten und Burgenland als einzige Bundesländer im Minus
Dieses Themenfeld wurde bei der gemeinsamen Konferenz von Kärntner Gemeindebund und IGES (Institut für Gesellschaftspolitik) heiß diskutiert. Rund 80 Teilnehmer:innen folgten den Erläuterungen der Top-Referenten (Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner und LGF-Stv. Mag. Gernot Hobel), die auch Praxisfragen verständlich erläuterten.
Nachstehend die Hauptaussagen:
– Bei Fehlern in der Hoheitsverwaltung gilt die Amtshaftung, es haftet somit die Gemeinde. Nur bei grober Fahrlässigkeit ist ein Regress an Mandatar:innen möglich.
– Bei Fehlern in der Privatwirtschaftsverwaltung ist eine persönliche Inanspruchnahme von Mandatar:innen denkbar (aber aus Sicht des Klägers meist nicht sinnvoll). Auch kann diese richterlich gemäßigt werden.
– Jede sachliche Bemühung und Dokumentation hilft bei der Vermeidung und Milderung des Haftungspotenziales.
– Trotz größter Bemühungen können Fehler passieren – ein guter Versicherungsschutz ist ein nützliches Sicherheitsnetz.
Kärnten und Burgenland als einzige Bundesländer im Minus
Erfahrungsaustausch mit den Mitgliedern des Landesvorstandes
Aufs-Land-Semester ermöglicht das Studieren in Gemeinden auf dem Land